Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass die derzeitige Praxis des Veröffentlichungsverbots von persönlichen Daten im Gemeindebrief durch die neue Datenschutzdurchführungsverordnung DATVO vom 21. Februar 2019 überholt wurde (§ 5, Abs. 1 und 2).Somit ist es uns für das neue Kirchenjahr wie-der möglich, runde Geburtstage und Amtshandlungen im Brief freund bekanntzugeben. Dies gilt allerdings nicht für Veröffentlichungen im Internet oder im Gemeindebrief online. Sie sind auch weiterhin nicht ohne Weiteres erlaubt (§ 5, Abs. 4).Wer nicht im Brief freund genannt werden möchte, teile dies dem Kirchenbüro bitte bis zum 31. Oktober schriftlich mit!
